Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:
Wahlhelfer gesucht für die vorgezogene Bundestagswahl
Neuwahlen am 23.02.2025
Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklung sind wir schnellstmöglich auf der Suche nach Wahlhelfern für die Bundestagswahl 2025.
Bewerben Sie sich als Wahlhelfer(in) direkt schriftlich oder auch telefonisch bei uns im Rathaus!
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
Grundsätzlich seit mindestens drei Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?
Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen
Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe
und Ordnung im Wahlraum
Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers
Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal,
um alles für die Wahlhandlung vorzubereiten.
Bei den allgemeinen Wahlvorständen, wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich.
Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
An der Auszählung nehmen dann wieder alle teil.
Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?
Sie erhalten Schulungsunterlagen, aus denen Sie alle wichtigen Informationen
für den Wahltag entnehmen können.
Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche
Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie
eingesetzt sind.
Als Dankeschön erhalten Sie eine Pauschale als Entschädigung (Erfrischungsgeld).
Ebenso werden für die Einsatzzeit kostenlos Getränke und Speisen zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Brod, Telefon-Nr. 089/ 90 99 74 – 23
oder per e-mail: brod@feldkirchen.de wenden.